Die Musikschule Regensburg

Einstieg & Gebühren

Hier erhalten Sie Informationen über: Anmeldung, befristete Unterrichtsverträge und über Gebühren. Eine Anmeldung ist zu jedem Termin möglich. Sie – oder Ihr Kind – können jederzeit mit dem Musikunterricht beginnen.

Infos: Mo – Mi von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Do von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Fr 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter Tel. 0941 565353 oder Sie senden eine Email an info@pmio.de.

Informationen zum Musikunterricht an allen Zweigstellen der P.M.I.O. erhalten Sie ebenfalls über die Hauptstelle in Regensburg. Die Hauptstelle in Regensburg koordiniert Ihre Musikausbildung an allen Zweigstellen der P.M.I.O..

Der Weg zur Musik

Von Anfang an können Sie den Musikunterricht befristet wählen:
1, 2, 3 Monate, 6 Monate oder 1 Jahr
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie oder Ihr Kind den Weg zur Musik mit uns gehen werden.

Die Gebührenordnung der P.M.I.O. richtet sich grundlegend nach Stadt- und Landtarifen. Alle Infos erhalten Sie hier:

Der Weg zur Musik

Die für Sie geltenden Gebühren können Sie auch direkt per e-mail abfragen: info@pmio.de. Telefonische Auskunft erhalten Sie tägl. werktags von 12.00 – 18.00 Uhr unter Tel.: 0941/565353.

Die P.M.I.O.Gebührenordnung richtet sich nach 4 Zonen:

  1. Stadt Regensburg
  2. Land1 (Hausbesuche und Homeservice)
  3. Land2 (Umland/auch Städte wie Nittenau oder Straubing)
  4. Schierling (Förderung).

Alle Gebühren sind Jahresgebühren. Selbstverständlich können Sie diese Jahresgebühren bequem in monatlichen Beitrags-Raten entrichten (mit einem Aufschlag von 10%). Bei Familien mit Mehrfachanmeldung werden die Gebühren ermäßigt. Ebenso gewähren die PMIO einkommensschwachen Familien auf Antrag eine Gebührenermäßigung. Dies gilt ebenso bei Studierenden und Zvildienst- wie Wehrdienstleistenden. Detaillierte Angaben zur Sozialermäßigung findet man ganz unten auf dieser Seite.

Alle nachfolgenden Unterrichtsformen und Gebühren sind Einzelbeispiele. Es können aus Platzgründen nicht alle Unterrichtsformen aufgelistet werden wie z.B.: Gruppenunterricht 45 Minuten, 90 Minuten, Einzelunterricht 2x im Monat, 1x im Monat, Sozialrabatte, Studentenrabatte, Intensivunterricht, 2 Schüler 30 Minuten/Gruppe 1x Monat, 2x Monat usw., Ensembles, Chor, Orchester, Big-Band, Jazzcombo, Keyboardband u.v.m..

Zone Stadt Regensburg

Unterrichtsformen (wöchentlich)​ jährlich monatlich
Gruppe 2 Schüler 60 Min.​ 979,- €​ 89,- €​
Gruppe 3 Schüler 60 Min. ​ 649,- €​ 59,- €​
Einzelunterricht 20 Min.​ 759,- €​ 69,- €​
Einzelunterricht 30 Min.​ 979,- €​ 89,- €​
Einzelunterricht 45 Min.​ 1419,- €​ 129,- €​
Musikalische Früherziehung 30 Min.​ 319,- €​ 29,- €​
Music-Kids (Orientierungskurs)​ 539,- €​ 49,- €​

Ermäßigung der Unterrichtsgebühren​

Eine Ermäßigung auf die normalen Unterrichtsgebühren ist möglich als Sozialermäßigung (1), Familien- oder Geswisterermäßigung (2), Begabtenermäßigung (3) und Studentenermäßigung (4). Die Kombination verschiedener Ermäßigungen ist nicht möglich.

1) Die Sozialermäßigung wird gewährt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler, bzw. die Erziehungsberechtigten einen Anspruch auf 

  • Leistungen nach dem SGB II oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder
  • Kinderzugschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder
  • Übernahme des Elternbeitrages für eine Tagesbetreuung hat/haben oder
  • eine sonstige finanzielle Notlage vorliegt.

Lebt eine Schülerin/Schüler nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten.

Sozialermäßigung wird nur auf schriftlichen Antrag bis zu maximal 35 % der Jahresgebühr gewährt. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise über die Anspruchsvorausetzungen beizufügen. Der Antrag ist spätestens am 01. Oktober des laufenden Schuljahres einzureichen. Wird ein Antrag nach dem 01.Oktober gestellt, so ist eine Ermäßigung erstmalig an dem Fälligkeitstermin, der auf die Antragstellung folgt, möglich.

2) Familien- und Geschwisterermäßigung

Bei mehreren Mitgliedern einer Familie werden die Unterrichtsgebühren in der Regel wie folgt ermäßigt:

  • bei zwei Mitgliedern aus einer Familie erhält das zweite Mitglied 10% Ermäßigung
  • bei drei Mitgliedern aus einer Familie erhält das zweite Mitglied 10% und das dritte 15% Ermäßigung
  • bei vier bis fünf Mitgliedern aus einer Familie erhalten das vierte und fünfte Mitglied 45% Ermäßigung
  • Höhere Ermäßigungen sind nach Rücksprache mit der Schulleitung möglich

3) Begabtenermäßigung

Begabte Schülerinnen und Schüler, die sich z.B. auf Wettbewerbe vorbereiten, erhalten:

  • zusätzliche Unterrichtsstunden (nach Rücksprache mit der Schulleitung) zu 100 % ermäßigt
  • zusätzlichen Förderunterricht (Allg.Musiklehre/Rhythmik/Gehörbildung/Harmonielehre) zu 100% ermäßigt

4) Studentenermäßigung

Studierende erhalten nach Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung

  • auf alle Unterrichtsformen eine Ermäßigung von 9,5 %

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